Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgelegten und bestätigten Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind bringepflichtig.
Die Mitgliedsbeiträge (vgl. § 5.4) können wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden.
Die Zahlung hat immer bis zum Ende des ersten Monats des jeweiligen Zahlungszeitraums zu erfolgen.
Dies bedeutet im Einzelnen:
Monatliche Zahlung: jeweils bis zum 5. Werktag des Monats
Vierteljährliche Zahlung:
1.Quartal: bis 31.01.
2.Quartal: bis 30.04.
3.Quartal: bis 31.07.
4.Quartal: bis 31.10.
Halbjährliche Zahlung:
1.Halbjahr: bis 31.01.
2.Halbjahr: bis 31.07.
Jährliche Zahlung:
bis 31.01.
Wird der fällige Beitrag nach Ablauf des jeweiligen ersten Monats des Zahlungszeitraums nicht gezahlt, wird 5 Tage nach Überschreitung der Frist eine Mahngebühr von 10,00 € erhoben.
Erfolgt 15 Tage nach Fristüberschreitung weiterhin keine Zahlung, wird der digitale Spielerpass gesperrt; das Mitglied ist nicht spielberechtigt.
Bei Sperrung trägt das Mitglied alle Kosten, die der Berliner Fußball-Verband (BFV) im Zusammenhang mit Sperre, Verwaltung oder Wiederfreigabe erhebt.
Eine Freischaltung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung
* aller offenen Beiträge,
* der Mahngebühr
* sowie sämtlicher BFV-Kosten.
Empfänger von Leistungen nach dem ALG II können Anträge auf "Bildung und Teilhabe" stellen.
| Mitgliedsart | Monatlich | Halbjährlich | Jährlich |
|---|---|---|---|
| Aktiv – Erwachsene | 20,00 € | 120,00 € | 240,00 € |
| Aktiv – Ermäßigt | 16,00 € | 96,00 € | 192,00 € |
| Passiv | 7,00 € | 42,00 € | 84,00 € |
| Mitgliedsart | Monatlich | Halbjährlich | Jährlich |
|---|---|---|---|
| Aktiv – Erwachsene | 25,00 € | 150,00 € | 300,00 € |
| Aktiv – Ermäßigt | 20,00 € | 120,00 € | 240,00 € |
| Passiv | 7,00 € | 42,00 € | 84,00 € |
Mitglieder über 18 Jahre, die Anspruch auf eine Ermäßigung haben, müssen den entsprechenden Antrag sofort bei Eintritt einreichen.
Für die Verlängerung einer bestehenden Ermäßigung ist der Antrag mindestens 1 Monat vor Ablauf des gültigen Nachweises bei der Abteilungsleitung einzureichen.
Eine rückwirkende Ermäßigung ist nicht möglich. Die Ermäßigung gilt erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und Genehmigung.
Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag vollständig im Voraus entrichten, erhalten einen Monatsbeitrag erlassen.
Der erlassene Monat wird vom Mitglied selbst abgezogen, so dass also nur 11 Monatsbeiträge gezahlt werden brauchen.
Der Jahresbeitrag muss dafür bis zum 31.01. (Ende des ersten Monats des Zahlungszeitraums) eingegangen sein.
Dies gilt jedoch nur, wenn das Mitglied keine Beitragsrückstände hat. Spätere Zahlungen berechtigen nicht zum Rabatt.
Bei Eintritt wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben.
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt künftig per SEPA-Lastschrift, sobald diese Zahlungsart technisch verfügbar ist.
Für Neumitglieder wird SEPA dann die einzige Zahlungsart, während Bestandsmitglieder weiterhin freiwillig die Überweisung nutzen können.
Der Fokus liegt auf der SEPA-Zahlung, um eine einheitliche, effiziente Abwicklung zu gewährleisten.
Einzige gültige Kontoverbindung:
SV BCA Abt. Fußball
IBAN: DE64 1009 0000 3949 6230 59
BIC: BEVODEBBXXX
Bank: Berliner Volksbank
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden
Auf begründeten und glaubhaften Antrag kann eine zeitweilige Befreiung von der Beitragszahlung erfolgen.
Dieser Antrag kann formlos und am Monatsanfang für den jeweiligen Folgemonat beim Vorstand zur Entscheidung eingereicht werden. In der Regel kann als Begründung des Antrages, die Einberufung zum Wehrdienst bzw. zeitweilige berufliche Tätigkeit außerhalb des Landes Berlin, welche eine Teilnahme am Vereinssport bzw. –leben auf Grund der Entfernung nicht ermöglicht oder längerfristige schwere Erkrankung oder Verletzung des Mitglieds, anerkannt werden. Die Beitragsfreistellung sollte in der Regel jedoch einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten und kann im begründeten Fall um weitere drei Monate verlängert werden.
Eine wiederholte oder anhaltende Nichtzahlung kann in letzter Konsequenz zum Ausschluss aus dem Verein führen. Dem betroffenem Mitglied steht das Recht zu, gegen die Entscheidung binnen zwei Wochen nach Absendung den Beschwerdeausschuss des Vereins anzurufen.
Bei Austritt und offenen Forderungen oder nicht zurückgegebenem Spielmaterial wird eine
zusätzliche Gebühr von 10,00 € erhoben (Weiterleitung an BFV). Zu viel gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
Durch das Sportgericht verhängte Strafen sind vom betreffenden Mitglied oder der Mannschaft zu tragen.
Die Abteilungsleitung Fußball kann im Einzelfall eine Kostenübernahme beschließen.